
Taxi am Bahnhof Straßburg
Festpreis ab 35 € · Limousine, 1 bis 4 Personen
Online-Buchung rund um die Uhr
Ein Taxi fährt ab dem Bahnhof Straßburg zum Flughafen Entzheim, nach Kehl, in die Ortenau und zum Europa-Park. Limousine, 1 bis 4 Personen. Sechs Ziele haben einen Festpreis, der vor der Fahrt genannt wird; alle anderen werden vorab als Angebot beziffert. Buchung unter +33 6 38 98 61 86.
Ohne App, ohne Konto
Keine Registrierung, kein vergessenes Passwort auf dem Bahnsteig. Sie rufen an, nennen Ihren Standort und Ihr Ziel — die Fahrt ist mündlich bestätigt.
Wer lieber schreibt, erreicht uns über WhatsApp unter derselben Nummer. Das ist besonders praktisch, wenn Sie aus dem deutschen Mobilfunknetz anrufen würden.
Grenzüberschreitend fahren
Kehl liegt nur wenige Minuten vom Straßburger Zentrum entfernt. Die Rheinbrücken verbinden beide Städte direkt, und die Fahrt endet nicht an der Grenze.
Häufig gefragte Ziele auf deutscher Seite:
- Kehl, Bahnhof und Stadtmitte
- Offenburg und die Ortenau
- Rastatt und Baden-Baden
- Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden
Später Zug, verpasster Anschluss
Die letzten TGV und TER erreichen Straßburg lange nach Betriebsschluss der Straßenbahn. Wer dann noch nach Kehl oder in eine Vorortgemeinde muss, kommt am Taxi nicht vorbei.
Im Voraus buchen
Für einen frühen Flug, einen Zug, den Sie nicht verpassen dürfen, oder eine Fahrt über die Grenze lohnt sich die Vorausbuchung: die Abholzeit steht fest, das Fahrzeug ist eingeplant.
Häufige Fragen
Wo stehen die Taxis am Bahnhof Straßburg?
Der Taxistand befindet sich an der Place de la Gare, direkt vor dem Haupteingang. Steht gerade kein Fahrzeug bereit, lässt sich die Abholung telefonisch am selben Ort organisieren.
Kann ich auf Deutsch buchen?
Ja. Anruf oder WhatsApp-Nachricht auf Deutsch unter +33 6 38 98 61 86.
Fahren Sie von Straßburg nach Kehl?
Ja. Kehl ist über die Rheinbrücken in wenigen Minuten erreichbar. Auch weiter gelegene Ziele in Baden-Württemberg sind auf Vorbestellung möglich.
Wie werden die Preise berechnet?
Französische Taxitarife sind behördlich geregelt. Sie setzen sich aus einer Grundgebühr, einem Kilometertarif je nach Tageszeit und einem Zeittarif bei Wartezeit zusammen. Maßgeblich ist der geeichte Taxameter.
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